Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Im Interesse einer geordneten und guten Geschäftsbeziehung zu unseren Kundinnen und Kunden legen wir diese Geschäftsbedingungen zugrunde, die ab dem 05.09.2016 gültig sind und bei einer Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit uns als vereinbart gelten. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, ohne erneut ausdrücklich vereinbart zu werden.

1. Preise

Unsere Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise sind freibleibend. Wir behalten uns vor, sie in Einzelfällen auch ohne gesonderte Mitteilung, je nach Marktlage, kurzfristig zu ändern. Nicht gelistete Ware wird zu Tagespreisen abgerechnet.
Auf Sonderabpackungen, die der angebotenen Original VPE (Verpackungseinheit) nicht entsprechen, erheben wir grundsätzlich einen Mindermengenaufschlag von 20%.

2. Lieferbedingungen

Belieferung mit Eigenlogistik (Region Hamburg – Kiel und Hannover – Braunschweig):
Fracht- und Bearbeitungskosten bis 149,99 € ATW / Lieferung: 15,00 € im Mischsortiment Frische, Trockenware & TK.
Fracht- und Bearbeitungskosten von 150,00 € – 199,99 € ATW / Lieferung: 10,00 € im Mischsortiment Frische, Trockenware & TK. Frachtfreie Belieferung Mindestbestellwert / Lieferung: 200,00 € im Mischsortiment Frische, Trockenware TK.

Belieferung per Tiefkühl-Spedition:
Fracht- und Bearbeitungskosten unter 70 kg und unter 300,00 € ATW / Lieferung: 75,00 € im Mischsortiment TK, sowie Handlingszuschlag von 0,25 € / kg bzw. 0,03 € / Stück.Frachtfreie Belieferung Mindestbestellwert / Lieferung: 300,00 € ATW im Mischsortiment TK und
Mindestabnahmemenge / Lieferung: 70 kg im Mischsortiment TK.
Zeitgebundene Terminzustellungen sind nur mit kostenpflichtigen Sondertransporten zu Tagespreisen möglich!!! Belieferung per Kühl-Spedition:
Fracht- und Bearbeitungskosten unter 300,00 € ATW / Lieferung: 30,00 € im Mischsortiment Frische und Trockenware. Frachtfreie Belieferung Mindestbestellwert / Lieferung: 300,00 € im Mischsortiment Frische und Trockenware. Zeitgebundene Terminzustellungen sind nur mit kostenpflichtigen Sondertransporten zu Tagespreisen möglich!!!
Der Inselzuschlag für Speditionslieferungen liegt momentan anteilig bei 0,40 € / kg.

3. Pfand

Werden für die Auslieferung der Waren Pfandverpackungsmaterialien verwendet, werden diese in Rechnung gestellt und bei Rückgabe wieder gutgeschrieben. Bei Speditionsversand ist keine Pfandrücknahme möglich.

4. Reklamationen

Ansprüche aufgrund von Transportschäden können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Schaden bei Empfang der Ware schriftlich vom Spediteur bestätigt wurde. Nicht sichtbare und nicht auf Transportschäden zurückzuführende Mängel müssen uns innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware angezeigt werden. Beanstandete Ware muss zur Besichtigung bereitgehalten werden, gegebenenfalls erfolgt dann eine Gutschrift.
Bei berechtigten Mängelrügen gewähren wir nach unserer Wahl entweder Nachlieferung ordnungsgemäßer Ware oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Kommt eine Nachlieferung ordnungsgemäßer Ware in angemessener Frist nicht zustande, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
Weitere Schadenersatzansprüche, insbesondere aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung etc. sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

5. Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto. Bei Zahlungsverzug berechnen wir ab dem Fälligkeitstag 8% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz der EZB. Ab der zweiten Mahnung berechnen wir Euro 6,- Mahngebühr. Abbuchungen mittels Lastschriftverfahren können wir mit 1% Skonto abrechnen. Bei Neukunden erfolgt die erste Lieferung nach Rücksendung eines gültigen Sepa-Firmenlastschrift Mandat an uns. Wir behalten uns vor, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

6. Eigentumsvorbehalt

Unsere Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus gegenseitigen Geschäftsbeziehungen getilgt hat. Der Käufer tritt im Voraus alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren mit allen Sicherheiten und sonstigen Rechten an uns ab. Dies gilt auch für Waren, die vom Käufer weiterverarbeitet werden.

7. Gerichtstand

Als Gerichtstand gilt für beide Partner Uelzen.

8. Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Falls Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sind, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmungen soll gelten, was dem gewollten Zweck im gesetzlich erlaubten Sinne am Nächsten kommt.